Zum Inhalt springen

Logopädie: Rezept, Kosten und Ablauf:Vom Rezept zum ersten Termin

Vier Schritte und die Antworten auf die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden.

So läuft es ab

Verordnung vom Arzt holen

Ausstellen dürfen sie: Kinderärztin, HNO-Praxis, Phoniater, Zahnarzt, Kieferorthopäde, bei Erwachsenen die Neurologie. Sie können aber schon vorher bei uns anrufen und einen Termin reservieren.

Bei uns anrufen oder Formular ausfüllen

Am Telefon klären wir kurz, worum es geht, und ordnen Sie der passenden Kollegin zu. Über das Formular geht es auch schriftlich, wir rufen dann zurück.

Erstgespräch und Diagnostik

Zuerst lernen wir uns kennen: Sie schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Danach folgen die Untersuchungen zur logopädischen Diagnosestellung. Ein Elternteil bleibt beim ersten Termin auf jeden Fall dabei.

Individueller Therapieplan

Wir legen gemeinsam Ziele fest und starten. Je nach Befund und ärztlichem Ermessen dauert eine Einheit 30, 45 oder 60 Minuten, in der Regel ein- bis zweimal pro Woche.

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

Die gültige Heilmittelverordnung und, falls vorhanden, ältere Berichte oder Diagnostikergebnisse. Über eine Sichtung dieser Unterlagen freuen wir uns.

Bei LRS und Lerntherapie läuft es anders

Die Lerntherapie ist keine Kassenleistung und braucht keine ärztliche Verordnung. Der Weg führt über ein Erstgespräch mit Ihnen als Eltern, eine standardisierte Diagnostik und die Klärung der Kostenübernahme, meist mit dem Jugendamt. Die einzelnen Schritte finden Sie auf der Seite LRS & Lerntherapie.

Häufige Fragen

Brauche ich für Logopädie ein Rezept?
Für eine Behandlung, die die Krankenkasse zahlt: ja. Ausstellen dürfen die Verordnung Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Phoniater, Zahnärzt*innen, Kieferorthopäd*innen und Neurolog*innen. Einen Termin können Sie aber schon vorher vereinbaren. Ohne Verordnung gibt es zudem Selbstzahler-Angebote.
Gilt dieser Ablauf auch bei LRS und Lerntherapie?
Nein. Für die Lerntherapie brauchen Sie keine Verordnung, und die Krankenkasse ist nicht der Kostenträger. Sie rufen direkt bei uns an, wir führen ein Erstgespräch und eine standardisierte Diagnostik durch und klären mit Ihnen die Kostenübernahme, in Langenhagen meist über das Jugendamt. Den eigenen Ablauf beschreiben wir auf der Seite LRS & Lerntherapie.
Was kostet die Therapie?
Mit Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten; es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, von der Sie ggf. befreit sind. Privatversicherte rechnen wir direkt ab. Preise für Selbstzahlerleistungen nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Je nach Befund und ärztlichem Ermessen 30, 45 oder 60 Minuten.
Wie oft findet die Therapie statt?
In der Regel ein- bis zweimal pro Woche.
Was geschieht in der ersten Stunde?
Das Erstgespräch (das sogenannte Anamnesegespräch) dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Anschließend führen wir die Untersuchungen zur logopädischen Diagnosestellung durch.
Bleibt mein Kind bei den Terminen allein oder bin ich dabei?
Beim ersten Termin bleibt auf jeden Fall ein Elternteil dabei. Bei den folgenden Terminen richtet sich das nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes und nach dem Störungsbild.
Machen Sie Hausbesuche?
Ja, bei Erwachsenen, wenn der Weg in die Praxis nicht möglich ist. Sprechen Sie uns an.
Behandeln Sie auch Erwachsene?
Ja. Das wird oft übersehen: Wir behandeln Aphasie, Dysarthrie, Dysphagie sowie Stimm- und Atemstörungen. Mehr dazu auf der Seite Erwachsene.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Das hängt vom Störungsbild und der passenden Kollegin ab. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, womit Sie rechnen müssen.
Sprechen Sie andere Sprachen?
Eine Kollegin behandelt auch auf Russisch als Muttersprache.

Ihre Frage war nicht dabei?

Anrufen Termin